Mit Wirkung zum 1. November 2024 hat der nordrhein-westfälische Landtag die Aufhebung des preußischen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) beschlossen. Gleichzeitig treten auf der Ebene der einzelnen (Erz-)Bistümer Kirchenvermögensverwaltungsgesetze (KVVG) in Kraft, die das bisherige staatliche Recht ersetzen. Damit wird das bedeutsame Projekt der Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.
Der Kirchenvorstand ist das Organ der Vermögensverwaltung und -vertretung in den Kirchengemeinden und hat seinen Ursprung in der Zeit des Kulturkampfes. Der preußische Gesetzgeber schrieb die Einführung des Gremiums in den 1870er Jahren vor und regelte so die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens in seinem Sinne. Seitdem haben sich gesellschaftliche Verhältnisse und kirchliche Strukturen stark verändert und mit ihnen die Arbeit der Kirchenvorstände. Das Gesetz, das seine Arbeitsweise regelt, aber nicht. Bis 2024 galt in den Erzbistümern und Bistümern in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (VVG) von 1924, das auf die Gesetzgebung aus dem Kulturkampf zurückgeht.
Unflexibel, unpraktisch und weit entfernt von der heutigen Realität im Pastoralem Raum bzw. Pastoralverbund und Pfarrei – das waren oft geäußerte Kritikpunkte. Deshalb haben sich die fünf Diözesen in NRW darauf verständigt, das staatliche Gesetz durch ein neues Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) zu ersetzen.
Bei den nächsten Kirchenvorstandswahlen am 08. und 09. November 2025 werden aus den Kandidaten 8 Personen in den Kirchenvorstand von St. Benedikt gewählt. Von diesen wiederum werden 3 Personen in die Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbands (kgv) entsandt.
Seit dem 01.01.2013 (Fusion zur Pfarrgemeinde St. Benedikt) gibt es in Grefrath einen gemeinsamen Kirchenvorstand.
Zusammensetzung des Kirchenvorstands
Nach der Kirchenvorstandswahl am 08. und 09.11.2025 setzt sich der Kirchenvorstand nun wie folgt zusammen:

