Zum Kirchengemeindeverband als Rechtsträger eines Pastoralen Raums finden sich die wesentlichen Regelungen in der Ergänzungsordnung (s. Lesefassung Begleitgesetze KVVG), worauf die künftigen Satzungen von Kirchengemeindeverbänden als Rechtsträger eines Pastoralen Raums Bezug nehmen. Der Kirchengemeindeverband (kgv) übernimmt für die Kirchengemeinden eines Pastoralen Raums (Nettetal/Grefrath) die Erfüllung gemeinsamer örtlicher Aufgaben und die Vorhaltung von kirchlichen Einrichtungen. Hierzu verpflichten sich die Kirchengemeinden das gesamte Personalder Kirchengemeinden auf den Kirchengemeindeverband (kgv) zu übertragen. Weitere gemeinsame örtliche Aufgaben sind insbesondere:


1. Die Wahrnehmung der Betriebsträgerschaften von Einrichtungen der Kirchengemeinden, die diese auf den Kirchengemeindeverband (kgv) übertragen haben sowie von Einrichtungen, die vom Kirchengemeindeverband (kgv) neu errichtet werden.
2. Die Abstimmung mit dem Rat des Pastoralen Raums zur gemeinsamen Nutzung pastoral genutzter Gebäude sowie die Erstellung und Fortschreibung eines Konzeptes für die pastoral genutzten Gebäude im Pastoralen Raum.
3. Der koordinierte Einsatz seines Personals sowie von Sach- und Personalmitteln und von evtl. weiteren Projekten des Pastoralen Raums.

Ein Kirchengmeindeverband besteht aus 

  • der Verbandsvertretung § 5 ErgO (aus dem neu zu wählenden Kirchenvorstand von St. Benedikt werden 3 Mitglieder in die Verbandsvertretung entsandt).
  • dem Verbandsvorstand § 9 ErgO

Zusammensetzung des Kirchengemeindeverbandes Nettetal-Grefrath

Mit der konstituierenden Sitzung des Kirchenvorstandes von St. Benedikt Grefrath am 25.11.2025 wurden die Verbandsvertreter für den KGV Nettetal-Grefrath gewählt. Die zum 01.01.2026 fusionierten Nettetaler Gemeinden wählen ihren gemeinsamen Kirchenvorstand im Mai 2026. Dann werden auch die Verbandsvertreter für Nettetal gewählt.