Gremien im Pastoralen Raum Nettetal/Grefrath
Zum 01.01.2025 errichtete der Bischof Helmut Dieser 44 Pastorale Räume im Bistum Aachen, die zur „Sicherstellung der kirchlichen Grundvollzüge und zur Ermöglichung lebendiger Orte von Kirche im Sinne der Pastoralstrategie dienen und sozialräumlich bestimmt sind“. Gründe für diesen Schritt sind insbesondere der Priestermangel und der Rückgang der Katholiken im Bistum Aachen (wie auch in anderen Bistümern).Per Dekret vom 08.11.2024 hat der Bischof zum 01.01.2025 u.a. den Pastoralen Raum Nettetal/Grefrath errichtet, welcher aus der Kirchengemeinde St. Benedikt Grefrath und den -noch- sieben Kirchengemeinden in Nettetal besteht. Zum 01.01.2026 wird der Pastorale Raum Nettetal/Grefrath nur noch aus zwei selbstständigen Kirchengemeinden bestehen, da die sieben Kirchengemeinden in Nettetal zum 01.01.2026 zur Kirchengemeinde „Hl. Mutter Teresa Nettetal“ fusionieren.
Rechtsträger des Pastoralen Raums Nettetal/Grefrath ist dann der Kirchengemeindeverband (KGV) Nettetal/Grefrath als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Rechtlich entsteht der KGV Nettetal/Grefrath durch Beitritt der Kirchengemeinde St. Benedikt Grefrath zum bereits bestehenden KGV Nettetal. Dazu wurden in der Kirchenvorstandssitzung der Kirchengemeinde St. Benedikt am 29.04.2025 die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Die beiden Kirchengemeinden werden weiterhin durch den jeweiligen Kirchenvorstand vertreten.
Der Rat des Pastoralen Raumes ist das oberste beschlussfassende Organ für die pastoralen Aufgaben in den 44 Pastoralen Räumen des Bistums Aachen. Die Aufgaben des Rates, die Zusammensetzung seiner Mitglieder und die Arbeitsweise sind festgelegt in der Satzung für den Rat des Pastoralen Raumes und der zugehörigen Wahlordnung.
