Kirchenvorstand und GdG-Rat
Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben
Der Kirchenvorstand verwaltet das Kirchenvermögen. Er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens. Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand ist kirchliches Ehrenamt. Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist der Pfarrer; sein Stellvertreter ist ein vom Kirchenvorstand aus seinen Reihen gewähltes Mitglied.
Die Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die ordnungsgemäße und sorgfältige Verwaltung des Ortskirchenvermögens. Er darf aber nicht in die inneren, rein seelsorgerischen Angelegenheiten der Pfarre eingreifen. Ihm obliegt die Aufstellung und Führung eines Vermögensverzeichnisses, die Aufstellung des jährlichen Etats, die Anfertigung der Jahresrechnung über die Erträgnisse und deren Verwendung sowie die jährliche Prüfung der Kasse. Auch verwaltet der Kirchenvorstand alle Besitztümer der Pfarre und entscheidet über die Personalfragen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem bischöflichen Generalvikariat in Aachen, dessen Zustimmung zu allen wichtigen Entscheidungen erforderlich ist. Über wesentliche Dinge ist auch der GdG-Rat zu informieren bzw. zu hören, aus dem ein nicht stimmberechtigtes Mitglied im Kirchenvorstand vertreten ist. Andererseits ist ein Vertreter des Kirchenvorstands stimmberechtigtes Mitglied im GdG-Rat.
Traditionell übernehmen die Mitglieder des Kirchenvorstandes die Aufgabe, die Kollekte einzusammeln. Seit dem 01.01.2013 (Fusion zur Pfarrgemeinde St. Benedikt) gibt es in Grefrath einen gemeinsamen Kirchenvorstand.
Der GdG-Rat und seine Aufgaben
Der GdG-Rat berät mit dem Pfarrer die seelsorgliche und pastorale Situation in den Gemeinden und unterstützt den Pfarrer bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Zunehmenend rücken auch andere Orte/Gruppierungen in den Focus, die das Gesicht der Kirche prägen, wie z.B. katholische Tageseinrichtungen für Kinder, Caritas-Arbeitsgruppen, katholische Kinder- und Jugendgruppierungen. In den grundlegenden Fragen der Pastoral der Gemeinschaft, wie z. B. die Festlegung der Gottesdienstordnung, die Vernetzung der verschiedenen Akltivitäten und Gruppierungen, die Entwicklung kirchlicher Einrichtungen vor Ort etc. ist der GdG-Rat involviert.
Bei besonders wichtigen Anliegen im Bereich der Vermögensverwaltung, z.B. bei großen Anschaffungen, ist der GdG-Rat anzuhören oder muss einem entsprechenden Beschluß zustimmen. Um ein reibungsloses Miteinander zu ermöglichen, nimmt ein Vertreter des GdG-Rats an den Sitzungen des Kirchenvorstandes teil, bzw. ist ein Mitglied des Kirchenvorstandes auch Mitglied des GdG-Rats.
Auswertung der Fragebogenaktion 2018 zum Gemeindeleben
Die Auswertung der Fragebögen, welche der GdG Rat erstellt hatte und u.a. seit September 2018 in den Kirchen auslagen, ist abgeschlossen.
23 Jugendliche, 117 Erwachsene und 134 Familien (ca. 536 erreichte Familienmitglieder bei Familie mit Personen) haben uns Ihre Meinungen und Wünsche mitgeteilt. Dies sind 7,7 % aller Katholiken der Gemeinde St. Benedikt und entspricht ungefähr der Wahlbeteiligung der letzten Kirchenvorstandwahl bzw. GdG Rats Wahl.
Danke, dass Sie uns dabei helfen, unsere Arbeit weiter zu verbessern und unser Gemeindeleben attraktiver zu gestalten.
Der GdG Rat hat die Ergebnisse in einer Klausurtagung ausgiebig ausgewertet und aufgearbeitet. Die Ergebnisse finden Sie hier: Auswertung Jugend, Auswertung Familien, Auswertung Erwachsene.